Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das Lastenrad-Leihsystem „Lastenkarle“ der Lastenrad-Initiative für die Region Karlsruhe e. V.
Stand: 10.11.2022
Präambel
Wir freuen uns, dass Sie ein Lastenfahrrad von „Lastenkarle“ ausleihen und damit aktiv zu Lärm-, Klima- und Ressourcenschutz beitragen möchten. „Lastenkarle“ ist das kostenfreie Lastenrad-Leihsystem der Lastenrad-Initiative für die Region Karlsruhe e. V., mit Sitz in der Kronenstraße 9, 76133 Karlsruhe,
eingetragen beim Registergericht Mannheim unter der Geschäftsnummer VR 701789.
Wir bieten Ihnen gemäß der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen die Ausleihe eines Lastenfahrrads sowie passenden Zubehörs an. Die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Lastenkarle maßgeblichen Dokumente sind
- die Buchungsbestätigung per E-Mail,
- das Ausleihformular,
- die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Im Fall eines Widerspruchs zwischen den vorstehend aufgeführten Dokumenten gelten die Dokumente in der angegebenen Reihenfolge.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen regeln in Teil 1 die Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nutzer hinsichtlich der Grundsätze des Verleihs des Fahrrads. Teil 2 enthält unter der Überschrift „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ die Rechte und Pflichten betreffend die konkrete Benutzung der Fahrräder.
Teil 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Verleih eines Lastenfahrrads sowie Zubehörs (nachfolgend „Fahrrad“) durch die Lastenrad-Initiative für die Region Karlsruhe e. V. (nachfolgend „Anbieter“) an einen registrierten Nutzer (nachfolgend „Nutzer“).
(2) Die Ausleihe eines Fahrrads durch den Nutzer beginnt mit der Öffnung des Schlosses am Fahrrad und endet mit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters über die ordnungsgemäße Rückgabe.
(3) Durch die Ausleihe des Fahrrads akzeptiert der Nutzer die jeweils aktuelle Fassung der AGB.
§ 2 Registrierung
(1) Nutzer kann jede juristische Person sein oder jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Registrierung vollendet hat.
(2) Die Registrierung des Nutzers ist ausschließlich über das Internet unter der Adresse www.lastenkarle.de möglich. Die geforderten persönlichen Daten sind vom Nutzer bei der Registrierung wahrheitsgemäß anzugeben.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten dem Anbieter mitzuteilen.
§ 3 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert personenbezogene Daten des Kunden, so weit dies zur Erbringung der von ihr angebotenen Leistungen oder andere gesetzlich vorgesehene Zwecke erforderlich ist.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Nutzers zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwenden.
(3) Die Fahrräder sind teilweise mit einem Modul ausgerüstet, das eine GPS-Ortung ermöglicht. Persönliche Bewegungsdaten des Nutzers mit dem ausgeliehenen Fahrrad werden ausschließlich bei Verstoß gegen die Rückgabebedingungen
(Teil 2 – Allgemeine Nutzungsbedingungen, § 5) verarbeitet. Die Verarbeitung von Ortungsdaten dient ausschließlich dem Auffinden des Fahrrads und der ordnungsgemäßen Abwicklung der Ausleihe.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen zum Nutzer, insbesondere Name und Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweist.
(5) Darüber hinaus ist eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ausgeschlossen.
§ 4 Sonstige Bestimmungen
(1) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Karlsruhe, soweit der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Nutzer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
(3) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtsgültige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Teil 2 – Allgemeine Nutzungsbedingungen
§ 1 Ordnungsgemäßer Zustand des Fahrrads
(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für einen verkehrstüchtigen Zustand des Fahrrades.
(2) Vor Fahrtbeginn muss der Nutzer die Fahrtauglichkeit und Verkehrstüchtigkeit des Fahrrades prüfen. Er muss sich mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen und einen Brems- sowie Lichttest durchführen.
(3) Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Nutzer dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sollen dem Anbieter unverzüglich gemeldet werden.
§ 2 Benutzung des Fahrrads
(1) Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe von Dritten genutzt wird.
(2) Eine Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
(4) Dem Nutzer ist es untersagt,
- Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Fahrrad vorzunehmen,
- die Nutzung des Fahrrads durch Personen zuzulassen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- das Fahrrad freihändig zu fahren,
- das Fahrrad unter Einfluss von Alkohol, berauschenden Mitteln oder Arzneimitteln, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, zu benutzen,
- Kinder zu befördern, die nicht selbstständig sitzen können,
- Personen ohne geeignete Sitzgelegenheiten und Sicherheitsgurte zu befördern,
- leicht entzündliche, giftige oder sonstige gefährliche Stoffe zu transportieren,
- Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, es sei denn, der Anbieter hat schriftlich die Zustimmung erteilt,
- die Transportvorrichtungen des Fahrrades und das Zubehör unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last zu überschreiten,
- Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Fahrrad vorzunehmen.
(5) Der Nutzer hat sich zudem beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
6) Die Nutzung des Fahrrads beschränkt sich auf maximal drei aufeinander folgende Kalendertage. Bei Buchung über Wochenenden und Feiertage ist das Fahrrad am nächsten Werktag zu Beginn der Öffnungszeiten der jeweiligen Station zurückzugeben.
(7) Mehrere aufeinanderfolgende Buchungen durch denselben Nutzer, durch die sich eine Überschreitung der in Abs. 6 genannten Ausleihdauer ergibt, sind nicht zulässig.
(8) Bei unberechtigter Nutzung ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die Herausgabe des Fahrrades vom Nutzer zu verlangen.
(9) Weitergehende Nutzungen sind im Einzelfall und nach Verfügbarkeit durch gesonderte Vereinbarung möglich.
§ 3 Parken und Abstellen des Fahrrads
(1) Der Nutzer hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Falle ist der Ständer des Fahrrades zu verwenden. Insbesondere das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen.
(2) Das Fahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden
- an Verkehrsampeln,
- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten,
- auf Gehwegen so, dass eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern
verbleibt, - vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen.
(3) Das Fahrrad muss immer, wenn der Nutzer auch nur vorübergehend parkt oder es abstellt, mit sämtlichen beiliegenden Schlössern gesichert werden. Über Nacht ist es an einem festen Gegenstand anzuschließen.
§ 4 Unfälle
(1) Bei Unfällen, an denen außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Anbieter zu verständigen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Nutzer darf bei einem Unfall keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben.
(3) Widrigenfalls haftet der Nutzer für den auf Seiten vom Anbieter aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.
§ 5 Rückgabebedingungen
(1) Das Fahrrad einschließlich Zubehör muss zur ordnungsgemäßen Rückgabe an den Anbieter an der Station, an der die Ausleihe begonnen wurde, regelgerecht abgestellt und abgeschlossen werden. Eine Rückgabe anders als an Verleihstationen ist nicht möglich.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, die Ausleihe ordnungsgemäß innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu beenden.
(3) Der Nutzer haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorgenannten Ziffern aufgeführte Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht entstehen.
§ 6 Haftung des Anbieters und des Nutzers
(1) Vom Nutzer verursachte Schäden trägt der Nutzer selbst. Haftpflichtschäden hat der Nutzer eigenverantwortlich abzusichern. Der Nutzer haftet für durch ihn verursachte Schäden auch nach der Ausleihe.
(2) Der Anbieter haftet gegenüber dem Nutzer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung des Anbieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Fahrrades gem. §§ 2 und 3. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung des Anbieters für Schäden an den mit dem Fahrrad transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.
(4) Den Diebstahl des Fahrrades während der Ausleihe hat der Nutzer unverzüglich dem Anbieter sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.